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Öffnungszeiten

Durch die OGGS ist die ganzheitliche Betreuung der Kinder, unabhängig vom Stundenplan, von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr garantiert. Abholzeiten sind 15.00 Uhr und von 15.45 -16.00 Uhr.

 

Die Offene Ganztagsgrundschule ist kein Pflichtangebot für alle Schülerinnen und Schüler. Entscheidet man sich aber für sie, ist eine Teilnahme aus pädagogischen und organisatorischen Gründen für die Dauer eines Schuljahres bindend. Die Anmeldung verpflichtet in der Regel zur Teilnahme an fünf Tagen pro Woche bis mindestens 15.00 Uhr.

Es besteht jedoch die Möglichkeit an maximal 2 Tagen pro Woche eine regelmäßige Freistellung zu beantragen.

  • Die Freistellungsanträge (in der OGGS erhältlich) sind spätestens 2 Wochen nach Schuljahresbeginn in der OGGS abzugeben.

  • Sie müssen von der Schulleitung unterschrieben werden

  • Eine Kopie des Antrages wird an die Schulverwaltung weitergeleitet

 

Gründe für eine Freistellung sind:

  • Außerschulische Bildungsangebote (z.B. Sportverein, Musikschule)

  • Ehrenamtliche Tätigkeiten (Kirche, Religionsgemeinschaft, Jugendgruppen)

  • Therapien

  • Familiäre Ereignisse (Umgangsrecht Vater/ Mutter, Oma-/ Opa-Tag)

 

Im Antrag muss einer der o.g. Gründe angegeben werden!

 

Des Weiteren gibt es Anträge für eine einmalige Freistellung. Es werden pro Kind maximal 3 spontane Freistellungen pro Monat genehmigt.

Betreuung während der Schulferien

Während der Weihnachts- und Pfingstferien sowie in den letzten drei Wochen der Sommerferien bis zum Schuljahresbeginn ist die Offene Ganztagsgrundschule geschlossen. In den Oster- und Herbstferien und den ersten drei Wochen der Sommerferien, sowie an den beweglichen Ferientagen wird die Ferienbetreuung in Kooperation mit den anderen Ennepetaler Ganztagsgrundschulen an einem Standort durchgeführt.

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